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Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) war ein deutsches Bundesgesetz aus dem Jahr 2024. Es legte energetische Anforderungen an beheizte oder klimatisierte Gebäude fest. Es galt für alle Neu- und Bestandsbauten, die beheizt oder gekühlt werden, und betraf somit Wohn- und Nichtwohngebäude sowie öffentliche Gebäude.
Am 29. Juli 2026 wurde das GEG durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) abgelöst. Welche Pflichten und Fristen für Nichtwohngebäude seitdem gelten, erläutern wir in unserem Beitrag Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG): Welche Pflichten für Nichtwohngebäude jetzt gelten.
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