Das Europäische Klimagesetz ist eine rechtlich verbindliche Verordnung der Europäischen Union, die 2021 in Kraft getreten ist. Es bildet den zentralen Rahmen für die Klimapolitik der EU und schreibt das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 gesetzlich fest. Gleichzeitig wird ein Zwischenziel definiert: Bis 2030 sollen die Treibhausgasemissionen der EU im Vergleich zu 1990 um mindestens 55 % reduziert werden.
Das Gesetz dient der Umsetzung des europäischen Green Deals und soll sicherstellen, dass alle Mitgliedstaaten, Unternehmen und Bürger der EU ihren Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leisten. Es verpflichtet die EU-Kommission, regelmäßig Fortschritte zu überprüfen, und gibt vor, dass die Mitgliedstaaten nationale Energie- und Klimapläne vorlegen, die regelmäßig aktualisiert werden müssen.
Im gewerblichen Gebäudebetrieb fördert das Europäische Klimagesetz Maßnahmen zur Energieeffizienz, Dekarbonisierung und Ressourcenschonung. Es schafft einen klaren politischen und rechtlichen Rahmen, der Investitionen in klimafreundliche Technologien und Infrastruktur vorantreibt. Für Gebäudeeigentümer, Facility Manager und Investoren bedeutet dies, dass nachhaltige Gebäudestrategien nicht nur ökologisch sinnvoll, sondern auch zunehmend rechtlich notwendig werden, um langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben.
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