Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) ist ein deutsches Gesetz, das die Vorgaben der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) in nationales Recht umsetzt. Ziel des EnEfG ist es, den Energieverbrauch in Deutschland bis 2045 nachhaltig zu reduzieren und einen Beitrag zur Erreichung der Klimaneutralität zu leisten. Dazu werden verbindliche Vorgaben für verschiedene Sektoren und Marktteilnehmer geschaffen.
Ein zentraler Bestandteil des Gesetzes ist die Einführung eines nationalen Endenergieverbrauchsziels: Bis 2030 soll der Endenergieverbrauch im Vergleich zu 2008 um 26,5 % sinken. Ein zentraler Bestandteil des Gesetzes ist außerdem die Verpflichtung für Unternehmen mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von mehr als 7,5 GWh in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren, ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS (Eco Management and Audit Scheme) einzu führen.
Für den gewerblichen Gebäudebetrieb bedeutet das EnEfG, dass die Optimierung des Energieverbrauchs durch modernisierte technische Gebäudeausrüstung, die Nutzung erneuerbarer Energien und digitale Lösungen zur Betriebsoptimierung unerlässlich wird. Immobilienbesitzer, Facility Manager und Betreiber müssen sich auf strengere Vorgaben und eine verstärkte Nachweispflicht zur Erreichung von Effizienzzielen einstellen. Gleichzeitig schafft das EnEfG finanzielle Anreize und Förderprogramme, die die Umstellung auf energieeffiziente Technologien erleichtern und langfristig sowohl Betriebskosten als auch den CO₂-Fußabdruck senken.
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