Gebäudefassade mit begrünter Vertikalbepflanzung und Glasfenstern im Sonnenlicht

Glossar

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Energieausweis

Energieausweis

Der Energieausweis bewertet und dokumentiert die energetische Qualität eines Gebäudes auf standardisierter Basis. Er ist bei Verkauf, Vermietung und bestimmten Nutzungsänderungen gesetzlich vorgeschrieben und dient als Entscheidungsgrundlage für Kauf-, Miet- und Investitionsprozesse. Für Nichtwohngebäude harmonisiert die EU-Gebäuderichtlinie EPBD die Ausweisanforderungen europaweit. Demnach ist die Energieeffizienzklasse auf einer einheitlichen A–G-Skala auszuweisen. Deutschland setzt dies mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) um. Für Nichtwohngebäude ist demnach der Energiebedarfsausweis auf Basis einer energetischen Bilanzierung erforderlich. Der Verbrauchsausweis bleibt Wohngebäuden vorbehalten.

aedifion ermöglicht es Eigentümern und Betreibern von Nichtwohn-Portfolios, die im Bedarfsausweis ausgewiesene Energieeffizienzklasse nachweisbar um 1–2 Stufen anzuheben. Grundlage ist die kontinuierliche Erfassung aller relevanten Verbrauchs- und Anlagendaten über die Cloud-Plattform: Ineffizienzen werden in Echtzeit identifiziert, Optimierungsmaßnahmen vorgeschlagen oder auf Wunsch durch gezieltes Nachrüsten von zusätzlicher Sensorik auch vorausschauend und automatisiert eingeleitet. Der Energiebedarf lässt sich so um bis zu 28 % senken – mit direkter Wirkung auf die ausgewiesene Effizienzklasse.

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