Die EEG-Umlage (Erneuerbare-Energie-Gesetz-Umlage, stellenweise auch Ökostromumlage genannt), wurde im Jahr 2000 verabschiedet. Sie dient dazu, die Förderung des Ausbaus von Wind-, Solar-, Biomasse- und Wasserkraftwerken zu finanzieren. Betreiber:innen von Anlagen, die erneuerbare Energien ins Stromnetz einspeisten, erhielten ihre festgelegte Vergütung von den Übertragungsnetzbetreibern, die den Strom wiederum an der Strombörse verkauften und Vergütungssätze unter den gesetzlich festgelegten Sätzen erzielten. Diese Differenz wurde bis einschließlich Juni 2022 durch die EEG-Umlage auf die Stromverbraucher:innen umgelegt und als fester Bestandteil des Strompreises bezahlt. Sei dem 1. Juli 2022 zahlen Verbraucher:innen die EEG-Umlage nicht mehr. Sie wird aus dem Sondervermögen des Bundes „Energie- und Klimafonds“ ausgeglichen. Der Wegfall der EEG-Umlage auf die Verbraucher:innen erfolgte ein halbes Jahr früher als ursprünglich geplant.
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