Das Bundes-Klimaschutzgesetz ist das zentrale Instrument Deutschlands zur Einhaltung der nationalen Klimaziele und der Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaabkommen und dem Europäischen Klimagesetz. Es wurde erstmals 2019 verabschiedet und zuletzt 2021 umfassend überarbeitet. Ziel des Gesetzes ist es, die Treibhausgasemissionen bis 2045 auf netto null zu reduzieren und so Klimaneutralität zu erreichen. Als Zwischenziel soll bis 2030 eine Reduktion der Emissionen um 65 % gegenüber 1990 erfolgen.
Das KSG legt verbindliche jährliche Emissionsbudgets für verschiedene Sektoren wie Energiewirtschaft, Verkehr, Industrie, Landwirtschaft und Gebäude fest. Werden diese Budgets überschritten, sind die zuständigen Ministerien verpflichtet, Sofortprogramme zur Einhaltung der Vorgaben vorzulegen. Eine unabhängige Expertenkommission überwacht die Fortschritte.
Im Gebäudesektor fordert das Gesetz insbesondere Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, zum Einsatz erneuerbarer Energien und zur Reduktion fossiler Brennstoffe. Eigentümer und Betreiber gewerblicher Immobilien sind angehalten, ihre CO₂-Emissionen durch energetische Sanierungen, optimierte technische Gebäudeausrüstung und digitale Betriebsoptimierung zu senken. Das Gesetz setzt damit einen klaren Anreiz, nachhaltige Technologien zu implementieren und in klimafreundliche Gebäude zu investieren, um langfristig nicht nur gesetzliche Vorgaben zu erfüllen, sondern auch wirtschaftliche Vorteile durch höhere Energieeffizienz und niedrigere Betriebskosten zu realisieren.
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