Die EU-Richtlinie für Erneuerbare Energien (Renewable Energy Directive, RED) ist ein zentraler Bestandteil der europäischen Energie- und Klimapolitik und des europäischen Großprojektes „Fit for 55". Ihre erste Version trat 2009 in Kraft und wurde seitdem mehrfach überarbeitet. Ziel der Richtlinie ist es, den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch der EU zu steigern und die Energieversorgung nachhaltiger und klimaschonender zu gestalten.
Die aktuelle Version legt das verbindliche Ziel für den Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch der EU auf 42,5 % im Jahr 2030 fest. Darüber hinaus haben sich die Staaten auf ein unverbindliches Ziel von 45 % erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch im Gebäudesektor geeinigt. Dabei definiert die Richtlinie nationale Beiträge, fördert den Ausbau von Solar-, Wind- und Wasserkraft und schafft Regelungen für den Einsatz erneuerbarer Energien in den Bereichen Wärme, Strom und Verkehr.
Im gewerblichen Gebäudebetrieb bietet die Richtlinie klare Leitlinien zur Nutzung erneuerbarer Energien, etwa durch die Förderung von Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen und solaren Wärmesystemen. Sie fordert die Mitgliedstaaten auf, rechtliche und bürokratische Hindernisse für den Ausbau erneuerbarer Energien zu reduzieren. Für Gebäudeeigentümer und Betreiber bedeutet dies, dass Investitionen in erneuerbare Technologien nicht nur ökologisch sinnvoll, sondern auch durch politische Maßnahmen unterstützt werden.
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