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EU-Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD)

EU-Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD)

Große Unternehmen von öffentlichem Interesse in der EU müssen bereits seit einigen Jahren über ihre Nachhaltigkeitsmaßnahmen in der sogenannten Non-Financial Reporting Directive (NFRD) Bericht erstatten. Diese Berichtspflicht wird gestaffelt bis 2028 auf die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ausgeweitet, die wiederum eine der tragenden Säulen des Europäischen “Green Deals” ist. Durch diese EU-Richtlinie werden laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales etwa 49.000 große und umsatzstarke Unternehmen in der EU verpflichtet. Die Berichte zu Nachhaltigkeitsaktivitäten sollen den Beitrag von Unternehmen zu Umwelt- und Sozialthemen transparenter machen und zugleich europäische, vergleichbare Standards schaffen.

Ein wichtiger Aspekt der CSRD ist die doppelte Wesentlichkeit: Unternehmen müssen nicht nur die Auswirkungen ihres Handelns auf Umwelt und Gesellschaft dokumentieren (Inside-out-Perspektive), sondern auch die Einflüsse von Nachhaltigkeitsfaktoren auf das Unternehmen (Outside-in-Perspektive). Die Berichte werden in standardisierter elektronischer Form verlangt.

Im Gebäudebetrieb werden durch die CSRD die Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz sowie zur Senkung der CO2-Emissionen noch stärker und verpflichtend in den Fokus gerückt, was die zentralisierte Konsolidierung und den Austausch von Daten aus verschiedenen Quellen per Cloud-Plattform voraussetzt. Investoren und andere Stakeholder haben durch die CSRD und die entsprechenden Berichtsdaten die Möglichkeit einer besseren Beurteilung der Unternehmensverantwortung.

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