In Deutschland gibt es das Klimagesetz, auch Klimaschutzgesetz genannt, seit 2019. Es ist ein zentrales Instrument zur Umsetzung der Klimaziele und zur Einhaltung der internationalen Verpflichtungen, insbesondere des Pariser Klimaabkommens, dessen Ziele durch den sogenannten Europäischen „Green Deal“ erreicht werden sollen. Das Klimaschutzgesetz enthält eine ganze Reihe an Maßnahmen, um Treibhausgasemissionen zu reduzieren und die Energiewende voranzutreiben. Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, fünf Jahre vor der EU, also 2045, klimaneutral zu sein. Seit 2023 gibt es eine Neufassung des Gesetzes, das die ehrgeizigen Ziele bekräftigt und den Blick verstärkt auf die zukünftige Entwicklung der Treibhausgasemissionen richtet. Die Bundesregierung hat mit der Neufassung unter anderem die Flexibilität der einzelnen betroffenen Sektoren erhöht: So soll im Fokus stehen, wie der Treibhausgasausstoß insgesamt reduziert werden kann, unabhängig von den einzelnen Teilbereichen. CO2-Emissionen werden so insbesondere dort gemindert, wo das höchste Einsparpotenzial vorhanden ist, um die Ziele wirtschaftlich effizient zu erreichen. Auch die Rolle des Expertenrates für Klimafragen wurde 2023 weiter gestärkt. Der Rat kann nun auch eigene Vorschläge für Maßnahmenpakete vorlegen.Sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene wird der Gebäudesektor neben den Bereichen Verkehr, Energie, Industrie und Landwirtschaft stark in die Verantwortung gezogen. Die Dekarbonisierung von Gebäuden birgt großes Potenzial, die Treibhausgasemissionen insgesamt deutlich zu senken und die Ziele des europäischen „Green Deals“ zu erreichen.
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