Strom- und Gas-Anbieter sorgen für die Energiebelieferung von Haushalten, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen. Innerhalb eines Netzgebietes gibt es verschieden Anbieter, aus denen im Gegensatz zu den Netzbetreibern gewählt werden kann. Jeder Haushalt bzw. Gebäudeeigentümer kann einen individuellen Vertrag mit den Anbietern schließen. Bundesweit stehen rund 1000 Firmen miteinander im Wettbewerb. Unter Einhaltung der Kündigungsfristen können die Strom- und Gas-Anbieter jederzeit gewechselt werden. Energieversorger spielen wie auch die Netzbetreiber eine zentrale Rolle bei der Förderung nachhaltiger Energienutzung und in der Energiewende. Sie sind für den Betrieb von Kraftwerken zur Produktion von Strom und Gas zuständig und organisieren zudem den Einkauf von Energie auf nationalen und internationalen Märkten. Neben der Belieferung der Verbraucher sind Energieversorger auch zu Dienstleistungen wir Abrechnungen, Tarif-Management und Beratung verpflichtet. Bei der Integration erneuerbarer Energien nehmen sie eine beratende Funktion ein und unterstützen bei der Auswahl der passenden Tarife für die jeweiligen Bedarfe. Durch eine enge Zusammenarbeit mit Gebäudeeigentümern und -betreibern können sie zur Effizienz und Nachhaltigkeit von Gebäuden beitragen. Energieversorger gelten als Unternehmen der Grundversorgung. Damit müssen sie sich an strenge gesetzliche Vorgaben halten. Die entsprechenden Normen finden sich unter anderem im Energiewirtschaftsgesetz, in der Grundversorgungsverordnung für Strom und Gas und in den Netzentgeltverordnungen.
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