May 12, 2022
Hinweis: Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) und die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) sind seit April 2023 bzw. September 2024 außer Kraft. Seitdem gelten wieder die allgemeinen Regelungen zur Energieeffizienz, wie sie beispielsweise im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegt sind.
Die Grundlage der beiden Verordnungen war der völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die Ukraine. Die ohnehin schon angespannte Lage der Energiemärkte hatte sich in den vergangenen Monaten drastisch verschärft. Bereits am 30. März 2022 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Frühwarnstufe ausgerufen, am 22. Juni 2022 folgte dann die Alarmstufe des Notfallplans Gas.
Die Energieeinsparverordnungen sollten den Eintritt einer Notfallsituation bei der Energieversorgung in jedem Fall vermeiden. Die Devise dabei: Jede Kilowattstunde zählt. Energiekosteneinsparungen von 10,8 Milliarden Euro, hieß es, könnten die EnSikuMaV und die EnSimiMaV in den kommenden zwei Jahren bewirken.
Für Gebäudeeigentümer waren § 2 und 3 der EnSimiMaV von Bedeutung. Die betroffenen Bürger, die Anlagen zur Wärmeerzeugung durch
Erdgas nutzten, waren verpflichtet, Maßnahmen zur Heizungsoptimierung zu prüfen und umzusetzen. Die Optimierungsmaßnahmen mussten von klar definierten fachkundigen Personen identifiziert und bis zum 15. September 2024 umgesetzt werden. Dabei musste auch die Notwendigkeit eines hydraulischen Abgleichs geprüft werden.
Aber es gab auch Ausnahmen: Die Verpflichtungen der Verordnung entfielen dann, wenn Gebäude im Rahmen eines standardisierten Energiemanagementsystems verwaltet wurden und in Gebäuden mit standardisierter Gebäudeautomation. Außerdem entfiel die Pflicht, wenn in den vergangenen zwei Jahren vor dem 1. Oktober 2022 bereits eine vergleichbare Prüfung durchgeführt wurde und kein Optimierungsbedarf festgestellt wurde.
Unternehmen mussten sich außerdem eingehend mit § 4 der EnSimiMaV auseinandersetzen und waren bei einem Verbrauch ab zehn Gigawattstunden pro Jahr zu Energieeffizienzmaßnahmen verpflichtet. Umzusetzen waren alle Maßnahmen, die im Rahmen des Energieaudits nach E-DLG oder durch ein Energie- oder Umweltmanagementsystem identifiziert und wirtschaftlich durchführbar waren. Die Zeit, die Maßnahmen umzusetzen, war nicht allzu großzügig angesetzt. Innerhalb von 18 Monaten musste die Energieeffizienz optimiert werden. Unternehmen waren außerdem dazu verpflichtet, die umgesetzten Maßnahmen wie auch die aufgrund fehlender Wirtschaftlichkeit nicht umgesetzten Maßnahmen durch Zertifizierer oder Energieauditoren bestätigen zu lassen.
Die Grundlage für eine einheitliche und nachvollziehbare Bewertung der Wirtschaftlichkeit bildete die zugrunde liegende Norm DIN EN 17463. Begrenzt auf einen Bewertungszeitraum von maximal 15 Jahren musste sich nach maximal 20 Prozent der Nutzungsdauer ein positiver Kapitalwert ergeben.
Auch unabhängig von Verordnungen wie der EnSimiMaV stehen Gebäude schon geraume Zeit vor immer größer werdenden Anforderungen. Die Stichworte Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Effizienz waren bereits vor der Energieversorgungskrise die bestimmenden Themen in der Immobilienbranche.
Die wichtigste Grundlage innerhalb der Fülle an Herausforderungen und der verpflichtenden Verordnungen ist immer die Gleiche: eine ganzheitliche Datenbasis und Konnektivität. Mit der aedifion Cloud-Plattform können sämtliche Gewerke über eine simple Plug-and-Play Installation vernetzt werden. Dank der offenen Schnittstellen lassen sich Drittsysteme einfach integrieren und Nachhaltigkeit wird so zu einem digitalen Upgrade. Für Gebäudemanager und -verwalter wird es zum Kinderspiel, das Raumklima automatisiert und KI-basiert auf die Außentemperatur abzustimmen und die Lüftung entsprechend der Belegung zu verwalten.
Die aedifion Cloud-Plattform hilft dabei, unnötigen Energieverbrauch anhand der Monitoring-Daten und intelligenter Analysen zu identifizieren. Darauf basierend wird ein Katalog an Handlungsempfehlungen erstellt, der die Effizienz im Gebäudebetrieb optimiert.
Insbesondere die geforderten Heizungsoptimierungen betreffen im Grunde fast immer die Einstellungen, die sich innerhalb einer KI-basierten Gebäudesteuerung sogar automatisiert und bedarfsgerecht regeln lassen.
Mit einer zentralen, leistungsstarken Software gehen natürlich weitere Mehrwerte einher: Geringerer Wartungsaufwand, die Senkung der Betriebskosten, höhere Flächengüte und die Nachhaltigkeitssteigerung sind nur einige davon.
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