Diese Website benutzt Cookies, die für den technischen Betrieb der Website erforderlich sind und stets gesetzt werden. Andere Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren, werden nur mit Ihrer Zustimmung gesetzt. Mehr Infos

Cookies verwalten

May 12, 2022

Neue Energieeinsparverordnung der Bundesregierung: Welche Maßnahmen jetzt Pflicht sind

author image

By

Magdalena Sturm

blog image

Die Grundlage der beiden Verordnungen ist der völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die Ukraine. Die ohnehin schon angespannte Lage der Energiemärkte hat sich in den vergangenen Monaten drastisch verschärft. Bereits am 30. März 2022 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Frühwarnstufe ausgerufen, am 22. Juni 2022 folgte dann die Alarmstufe des Notfallplans Gas.

Aktuell ist die Energieversorgung gewährleistet, doch die Lage ist unvorhersehbar und die Bundesregierung schließt eine weitere Verschlechterung der Situation nicht aus. Die Energieeinsparverordnungen sollen daher den Eintritt einer Notfallsituation in jedem Fall vermeiden. Die Devise dabei: Jede Kilowattstunde zählt.

Energiekosteneinsparungen von 10,8 Milliarden Euro könnten die EnSikuMaV und die EnSimiMaV in den kommenden zwei Jahren bewirken.

Was Gebäudeeigentümer:innen und Unternehmen jetzt wissen müssen

Für Gebäudeeigentümer:innen sind die §§ 2 und 3 der EnSimiMaV von Bedeutung. Die betroffenen Bürger:innen, die Anlagen zur Wärmeerzeugung durch
Erdgas nutzen, sind verpflichtet, Maßnahmen zur Heizungsoptimierung zu prüfen und umzusetzen. Die Optimierungsmaßnahmen müssen von klar definierten fachkundigen Personen identifiziert und bis zum 15. September 2024 umgesetzt werden. Dabei muss auch die Notwendigkeit eines hydraulischen Abgleichs geprüft werden.

Aber es gibt auch Ausnahmen: Die Verpflichtungen der Verordnung entfallen dann, wenn Gebäude im Rahmen eines standardisierten Energiemanagementsystems verwaltet werden und in Gebäuden mit standardisierter Gebäudeautomation. Außerdem entfällt die Pflicht, wenn in den vergangenen zwei Jahren vor dem 1. Oktober 2022 bereits eine vergleichbare Prüfung durchgeführt wurde und kein Optimierungsbedarf festgestellt wurde.

Unternehmen müssen sich eingehend mit § 4 der EnSimiMaV auseinandersetzen und sind bei einem Verbrauch ab zehn Gigawattstunden pro Jahr zu Energieeffizienzmaßnahmen verpflichtet. Umzusetzen sind alle Maßnahmen, die im Rahmen des Energieaudits nach E-DLG oder durch ein Energie- oder Umweltmanagementsystem identifiziert und wirtschaftlich durchführbar sind. Die Zeit, die Maßnahmen umzusetzen, ist nicht allzu großzügig angesetzt. Innerhalb von 18 Monaten muss die Energieeffizienz optimiert werden. Unternehmen sind außerdem dazu verpflichtet, die umgesetzten Maßnahmen wie auch die aufgrund fehlender Wirtschaftlichkeit nicht umgesetzten Maßnahmen durch Zertifizierer oder Energieauditoren bestätigen zu lassen.

Die Grundlage für eine einheitliche und nachvollziehbare Bewertung der Wirtschaftlichkeit bildet die zugrunde liegende Norm DIN EN 17463. Begrenzt auf einen Bewertungszeitraum von maximal 15 Jahren muss sich nach maximal 20 Prozent der Nutzungsdauer ein positiver Kapitalwert ergeben.

Optimieren und reporten

Zahlreiche Vermieter:innen, Eigentümer:innen und Unternehmen sind jetzt im Zugzwang. Und auch wenn die Ausnahmeregelungen aufgrund einer vorhandenen Gebäudeautomation greift, kann es durchaus weitere Optimierungsmöglichkeiten in der Effizienz im Gebäudebetrieb geben, die in der aktuellen Lage immer wirtschaftlich sind. Eine Überprüfung macht also in beinahe allen Fällen durchaus Sinn. In vielen Gebäuden schlummert unbemerktes Potenzial.

Betriebsoptimierung
blog image

Welche Schritte jetzt sinnvoll sind und wie aedifion dabei unterstützen kann

Auch unabhängig von Verordnungen wie der EnSimiMaV stehen Gebäude schon geraume Zeit vor immer größer werdenden Anforderungen. Die Stichworte Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Effizienz waren bereits vor der Energieversorgungskrise die bestimmenden Themen in der Immobilienbranche.

Die wichtigste Grundlage innerhalb der Fülle an Herausforderungen und der verpflichtenden Verordnungen ist immer die Gleiche: eine ganzheitliche Datenbasis und Konnektivität. Mit der aedifion Cloud-Plattform können sämtliche Gewerke über eine simple Plug-and-Play Installation vernetzt werden. Dank der offenen Schnittstellen lassen sich Drittsysteme einfach integrieren und Nachhaltigkeit wird so zu einem digitalen Upgrade. Für Gebäudemanager und -verwalter wird es zum Kinderspiel, das Raumklima automatisiert und KI-basiert auf die Außentemperatur abzustimmen und die Lüftung entsprechend der Belegung zu verwalten.

Die aedifion Cloud-Plattform hilft dabei, unnötigen Energieverbrauch anhand der Monitoring-Daten und intelligenter Analysen zu identifizieren. Darauf basierend wird ein Katalog an Handlungsempfehlungen erstellt, der die Effizienz im Gebäudebetrieb optimiert.

Insbesondere die derzeit geforderten Heizungsoptimierungenbetreffen im Grunde fast immer die Einstellungen, die sich innerhalb einer KI-basierten Gebäudesteuerung ganz von selbst und bedarfsgerecht verwalten lassen.

Mit einer zentralen, leistungsstarken Software gehen natürlich weitere Mehrwerte einher: Geringerer Wartungsaufwand, die Senkung der Betriebskosten, höhere Flächengüte und die Nachhaltigkeitssteigerung sind nur einige davon.